Pfandrechte
Bitte geben Sie Wert in das Feld unten ein, um eine unverbindliche Schätzung der anfallenden Gebühren zu erhalten.
Beachten Sie, dass die berechneten Gebühren nur eine grobe Orientierung bieten und erst nach einer finalen Überprüfung durch unseren Notar verbindlich bestätigt werden können.
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Beachten Sie, dass die berechneten Gebühren nur eine grobe Orientierung bieten und erst nach einer finalen Überprüfung durch unseren Notar verbindlich bestätigt werden können.
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(gültig bei Pfanderrichtung und Pfanderhöhung)
(gültig bei Pfanderrichtung und Pfanderhöhung)
Beachten Sie, dass die berechneten Gebühren nur eine grobe Orientierung bieten und erst nach einer finalen Überprüfung durch unseren Notar verbindlich bestätigt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen (Beurkundungsgesetz, BeurkG)
Verordnung über die Beurkundungsgebühren (BeurkGebV)
Im Folgenden erklären wir die wichtigen Punkte zu den Gebühren und Steuern, die bei der Pfanderrichtung, -erhöhung, -löschung, -erneuerung sowie bei Umwandlungen, Aufteilungen und Zusammenlegungen von Pfandrechten anfallen.
1. Welcher Wert ist relevant?
Der massgebende Wert für die Berechnung der Gebühren ist die Pfandsumme.
2. Wer bezahlt welche Gebühren?
Beurkundungs- und Grundbuchgebühren
Die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren werden in der Regel allein vom Pfandbesteller oder der Pfandbestellerin übernommen.
Berechnung Beurkundungsgebühren
Minimale Gebühr: CHF 300
Maximale Gebühr: CHF 7'125
Beispiel
Errichtung eines Registerschuldbriefs mit einer Pfandsumme von CHF 750'000
- Bis CHF 500'000:
CHF 500'000 × 0,2 % = CHF 1'000 - Über CHF 500'000 bis CHF 750'000:
Hier Restbetrag über CHF 500'000: CHF 250'000
CHF 250'000 × 1,25 % = CHF 312.50
Total Beurkundungsgebühren: CHF 1'000 + CHF 312.50 = CHF 1'312.50
Berechnung Grundbuchgebühren
Diese betragen 2‰ der Pfandsumme (SRL Nr. 228, §§ 8 ff. GBGT).