Ihr Notariat
für Immobilien und Unternehmen
Effizient, maximal digital und mit Erfahrung aus über 1000 Beurkundungen im Kanton Luzern.
Wie arbeiten wir?
Service
Unsere Kund:innen wissen jederzeit, was als Nächstes passiert. Wir halten sie informiert, planen und koordinieren proaktiv. Mit schnellen Rückmeldungen, klaren Terminen und transparenter Kommunikation schaffen wir Vertrauen und Ruhe.
Sicherheit
Wir stehen für Klarheit, Transparenz und Seriosität. Verständliche Sprache, faire Abrechnungen und keine versteckten Kosten. Sachlich und professionell - ein Notariat, das Vertrauen schafft.
Effizienz
Wir halten Prozesse pragmatisch. Wo es Mehrwert bringt und rechtlich passt, setzen wir digitale Lösungen ein. Wir überprüfen und verbessern unsere Abläufe laufend – für klare Zuständigkeiten und verlässliche Termine.
Hier unterstützen wir Sie
Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
Sie wollen gerne einen Beurkundungstermin vereinbaren?
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Was ist eine Dienstbarkeit?
Eine Dienstbarkeit ist ein sogenanntes beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück. Sie berechtigt eine bestimmte Person oder den Eigentümer eines anderen Grundstücks zu einer genau definierten Nutzung. Gleichzeitig wird das Eigentumsrecht des belasteten Grundstücks in einem bestimmten Umfang eingeschränkt. „Beschränkt“ bedeutet dabei, dass nicht die Allgemeinheit, sondern nur der konkret Berechtigte das Recht ausüben darf. „Dinglich“ heisst, dass das Recht mit dem Grundstück verbunden ist und im Grundbuch eingetragen wird. Dadurch gilt die Dienstbarkeit gegenüber jedermann, auch gegenüber späteren Eigentümern. Wer eine Liegenschaft erwirbt, übernimmt bestehende Dienstbarkeiten automatisch mit. Ein aktueller Grundbuchauszug schafft daher Klarheit über die rechtliche Situation eines Grundstücks.

Abschaffung des Eigenmietwerts: Was bedeutet das für Wohneigentümer?
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bedeutet eine tiefgreifende Veränderung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Selbstnutzer profitieren von der Entlastung beim Einkommen, verlieren aber viele Abzüge. Vermieter hingegen behalten einen Grossteil der bisherigen Regelungen. Besonders wichtig ist, die persönliche Situation frühzeitig zu analysieren, den Umgang mit Hypotheken zu planen und Einlagen in den Erneuerungsfonds gut zu begründen.
Unwiderrufliches Zahlungsversprechen beim Immobilienkauf erklärt
Was ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen beim Immobilienkauf? Wann ist es nötig und warum ist es so wichtig? Verständlich erklärt vom Notar.
Hier finden Sie Antworten
auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
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