Ihr Notariat
für Immobilien und Unternehmen
Effizient, maximal digital und mit Erfahrung aus über 1000 Beurkundungen im Kanton Luzern.
Wie arbeiten wir?
Service
Unsere Kund:innen wissen jederzeit, was als Nächstes passiert. Wir halten sie informiert, planen und koordinieren proaktiv. Mit schnellen Rückmeldungen, klaren Terminen und transparenter Kommunikation schaffen wir Vertrauen und Ruhe.
Sicherheit
Wir stehen für Klarheit, Transparenz und Seriosität. Verständliche Sprache, faire Abrechnungen und keine versteckten Kosten. Sachlich und professionell - ein Notariat, das Vertrauen schafft.
Effizienz
Wir halten Prozesse pragmatisch. Wo es Mehrwert bringt und rechtlich passt, setzen wir digitale Lösungen ein. Wir überprüfen und verbessern unsere Abläufe laufend – für klare Zuständigkeiten und verlässliche Termine.
Hier unterstützen wir Sie
Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
Sie wollen gerne einen Beurkundungstermin vereinbaren?
Blog

Neue Praxis im Kanton Luzern: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften
Sie übertragen im Kanton Luzern eine Liegenschaft zu einem günstigeren Preis an Kinder, Schwiegerkinder oder andere nahestehende Personen? Dann ist eine aktuelle Praxisänderung der Luzerner Steuerbehörden für Sie direkt relevant. Seit einem Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 25. Juni 2025 gilt eine neue Regelung zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen – mit erheblichen praktischen Vereinfachungen.

Baumängel und das neue Gewährleistungsrecht – Was hat sich ab dem 1. Januar 2026 geändert?
Sie haben ein Haus gekauft oder eine Wohnung ab Plan erworben und stellen Monate später fest, dass etwas nicht stimmt. Ein Riss in der Fassade, eine undichte Terrasse, schlecht eingebaute Fenster. Was nun? Wann müssen Sie diesen Mangel melden? Und wer muss ihn beheben? Genau hier greift seit dem 1. Januar 2026 die neue Bestimmung: Das schweizerische Obligationenrecht wurde in wichtigen Punkten geändert zugunsten von Käuferinnen und Käufern sowie Bauherren. Wir erklären, was sich konkret ändert und worauf Sie achten sollten.

Näher- und Grenzbaurecht – Was steckt dahinter, und worauf müssen Sie achten?
Sie möchten an Ihr Haus anbauen, einen Wintergarten errichten oder näher an die Grundstücksgrenze bauen, als es die Bau- und Zonenordnung eigentlich erlaubt? Dann ist das Näherbaurecht das richtige Instrument, aber Vorsicht: Was auf den ersten Blick einfach aussieht, birgt in der Praxis erhebliche Stolpersteine. Wir erklären, was hinter Näher- und Grenzbaurecht steckt und worauf Sie unbedingt achten sollten.
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auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
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