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für Immobilien und Unternehmen
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Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
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Blog

Grundstück geerbt - was tun? Beurkundung beim Verkauf aus einer Erbengemeinschaft
Der Tod eines Angehörigen hat – neben der emotionalen Belastung – weitreichende Folgen in diversen Lebensbereichen. Umso komplexer kann es werden, wenn Grundstücke Teil des Nachlasses sind. Die Erben bilden von Gesetzes wegen zusammen eine Erbengemeinschaft – bis das Erbe geteilt ist. Regelmässig werden Immobilien schon verkauft, bevor das Erbe geteilt wird. Im vorliegenden Blogbeitrag wird dargelegt, was bei einem Grundstückverkauf im Erbfall zu beachten ist:

Immobilienkauf durch Ehepaare oder Konkubinatspaare - was ist zu beachten?
Für viele Paare – seien sie verheiratet oder leben sie in einem Konkubinat – ist der Kauf einer Immobilie eine bedeutende Investition. Der Immobilienkauf kann verschiedene Bedürfnisse abdecken, wie als langfristige gemeinsame Wohnung, Kapitalanlage oder auch für die Altersvorsorge. Je nachdem, ob das kaufende Paar verheiratet ist oder in einem Konkubinat lebt, gilt es unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu beachten.

Aktienkapital herabsetzen - Wozu und wie läuft dies ab?
Die Herabsetzung des Aktienkapitals ist ein bewährtes Mittel, um die Kapitalstruktur einer Aktiengesellschaft (AG) an geänderte wirtschaftliche Gegebenheiten anzupassen. Dabei können unterschiedliche Ziele verfolgt werden – von der Bilanzsanierung bis zur Rückzahlung von überschüssigem Kapital an die Aktionäre.
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auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
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