Grundstück­übertragungen

Bitte geben Sie Wert in das Feld unten ein, um eine unverbindliche Schätzung der anfallenden Gebühren zu erhalten.

Beurkundungsgebühren: 0 CHF

Grundbuchgebühren: 0 CHF

Handänderungssteuer: 0 CHF

Total Gebühren (exkl. MwSt): 0 CHF

Beachten Sie, dass die berechneten Gebühren nur eine grobe Orientierung bieten und erst nach einer finalen Überprüfung durch unseren Notar verbindlich bestätigt werden können.
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Beurkundungsgebühren: 0 CHF

Grundbuchgebühren: 0 CHF

Handänderungssteuer: 0 CHF

Total Gebühren (exkl. MwSt): 0 CHF

Beachten Sie, dass die berechneten Gebühren nur eine grobe Orientierung bieten und erst nach einer finalen Überprüfung durch unseren Notar verbindlich bestätigt werden können.
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(gültig bei Pfanderrichtung und Pfanderhöhung)

Beurkundungsgebühren: 0 CHF

Grundbuchgebühren: 0 CHF

Total Gebühren (exkl. MwSt): 0 CHF

Beachten Sie, dass die berechneten Gebühren nur eine grobe Orientierung bieten und erst nach einer finalen Überprüfung durch unseren Notar verbindlich bestätigt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen (Beurkundungsgesetz, BeurkG)
Verordnung über die Beurkundungsgebühren (BeurkGebV)

Die folgenden Informationen basieren auf den Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung sowie den Gebühren für die Beurkundung. Sie erklären, welche Gebühren und Steuern bei der Übertragung von Grundstücken oder Immobilien anfallen.

1. Welcher Wert ist relevant?

Beim Kaufvertrag: Massgeblich ist der Kaufpreis der Immobilie.

Beim Schenkungsvertrag: Hier wird der Katasterwert des Grundstücks als Grundlage verwendet (das ist der amtlich festgelegte Wert).

2. Wer bezahlt welche Gebühren?

Beurkundungsgebühren

Diese entstehen durch die notarielle Beglaubigung.

  • Üblicherweise: Käufer und Verkäufer teilen sich die Gebühren je zur Hälfte.
  • Abweichende Vereinbarungen sind möglich: Die Parteien können im Vertrag festlegen, wer welchen Anteil übernimmt.

Berechnung Beurkundungsgebühren

Minimale Gebühr: CHF 500
Maximale Gebühr: CHF 15'750

Beispiel

Immobilie für CHF 8'000'000

  1. Bis CHF 500'000:
    500'000 × 0,3 % = 1'500
  2. Über CHF 500'000 bis CHF 1'000'000:
    Betrag über CHF 500'000 bis CHF 1'000'000: CHF 500'000
    CHF 500'000 × 0,25 % = CHF 1'250
  3. Über CHF 1'000'000 bis CHF 5'000'000:
    Betrag über CHF 1'000'000 bis CHF 5'000'000: CHF 4'000'000
    CHF 4'000'000 × 0,2 % = CHF 8'000
  4. Über CHF 5'000'000 bis CHF 10'000'000:
    Restbetrag über CHF 5'000'000: CHF 3'000'000
    CHF 3'000'000 × 0,1 % = CHF 3'000

Total Beurkundungsgebühren: CHF 1'500 + CHF 1'250 + CHF 8'000 + CHF 3'000 = CHF 13'750

Grundbuchgebühren

Diese entstehen durch die Eintragung ins Grundbuch.

  • Üblicherweise: Käufer und Verkäufer teilen sich die Gebühren je zur Hälfte.
  • Abweichende Vereinbarungen sind möglich: Die Parteien können im Vertrag festlegen, wer welchen Anteil übernimmt.

Berechnung Grundbuchgebühren

Die Grundbuchgebühren betragen 2‰ der Vertragssumme/des Katasterwerts (SRL Nr. 228, § 2 Abs. 1 Ziff. 1 GBGT).

3. Welche Steuern fallen an?

Handänderungssteuer

Diese Steuer wird nur vom Käufer bezahlt. Sie ist in einigen Kantonen Pflicht, wenn Eigentum übertragen wird.


Grundstückgewinnsteuer

Hat der Verkäufer einen Gewinn erzielt (d. h., er verkauft das Grundstück teurer, als er es gekauft hat), muss er auf diesen Gewinn Steuern zahlen.

4. Wer zahlt was im Überblick?

Käufer

  • Hälfte der Beurkundungs- und Grundbuchgebühren
  • Handänderungssteuer (alleinige Zahlung)


Verkäufer

  • Hälfte der Beurkundungs- und Grundbuchgebühren
  • Grundstückgewinnsteuer, falls ein Gewinn entsteht