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Rechtliche Themen - für Sie verständlich aufgearbeitet.
Einige der in der Praxis immer wieder auftauchende Fragen haben wir in unserem Blog thematisiert
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Stockwerkeigentum – Wohnen zu Miteigentum mit Sonderrechten
Das Stockwerkeigentum ist in der Schweiz eine der verbreitetsten Formen des Wohnungseigentums. Mit dem Stockwerkeigentum ist Wohneigentum möglich, ohne dass dabei ein ganzes Haus erworben werden muss. Juristisch gesehen ist das Stockwerkeigentum eine qualifizierte Form des Miteigentums, was diverse Fragen aufwirft: Was gehört mir allein? Welche Teile sind gemeinschaftlich? Wer hat was zu entscheiden? Wie wird das Stockwerkeigentum überhaupt begründet? Und wie wird eine Stockwerkeigentumseinheit gekauft und verkauft?

Maklerprovisionen beim Grundstückkauf – was Käufer und Verkäufer wissen sollten
Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist kein Alltagsgeschäft – er ist für die Beteiligten meist mit hohen finanziellen Summen, einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen und nicht selten auch mit emotionalen Entscheidungen verbunden. Grundstücke sind knapp, die Marktpreise entwickeln sich dynamisch, und nicht jeder Käufer oder Verkäufer hat die Zeit, die Kontakte oder die Expertise, um einen solchen Prozess alleine zu stemmen.

Eigenmietwert im Kanton Luzern: Was Eigentümer wissen müssen
In der Schweiz gilt: Wer eine selbst genutzte Liegenschaft besitzt – also ein Haus oder eine Eigentumswohnung – muss auf einen sogenannten Eigenmietwert Steuern bezahlen. Diese Regelung basiert auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ist in den kantonalen Steuergesetzen sowie im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verankert. Im Kanton Luzern ist das Steuergesetz unter der Systematischen Rechtssammlung Steuergesetz Kanton Luzern geregelt.
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