Ihr Notariat
für Immobilien und Unternehmen
Effizient, maximal digital und mit Erfahrung aus über 1000 Beurkundungen im Kanton Luzern.
Wie arbeiten wir?
Service
Unsere Kund:innen wissen jederzeit, was als Nächstes passiert. Wir halten sie informiert, planen und koordinieren proaktiv. Mit schnellen Rückmeldungen, klaren Terminen und transparenter Kommunikation schaffen wir Vertrauen und Ruhe.
Sicherheit
Wir stehen für Klarheit, Transparenz und Seriosität. Verständliche Sprache, faire Abrechnungen und keine versteckten Kosten. Sachlich und professionell - ein Notariat, das Vertrauen schafft.
Effizienz
Wir halten Prozesse pragmatisch. Wo es Mehrwert bringt und rechtlich passt, setzen wir digitale Lösungen ein. Wir überprüfen und verbessern unsere Abläufe laufend – für klare Zuständigkeiten und verlässliche Termine.
Hier unterstützen wir Sie
Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
Sie wollen gerne einen Beurkundungstermin vereinbaren?
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Ersatzbeschaffung von Wohneigentum – Was bedeutet das, und welche Fristen gelten?
Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung und möchten sich eine neue Immobilie kaufen? Dann ist der Begriff Ersatzbeschaffung für Sie relevant und damit auch die Frage, ob Sie beim Verkauf Steuern sparen können. Wir erklären, was dahintersteckt.

Das Vorkaufsrecht bei Immobilien, was Sie wissen müssen
Stellen Sie sich vor: Ihr Nachbar verkauft sein Grundstück, und Sie erfahren davon erst, als bereits ein Kaufvertrag mit einem Dritten unterzeichnet ist. Hätten Sie das Grundstück selbst gerne erworben? Genau für solche Situationen gibt es das Vorkaufsrecht.

Liegenschaften verschenken statt verkaufen, was Sie im Kanton Luzern wissen müssen
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer möchten ihre Immobilie zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben, sei es an Kinder, Enkelkinder oder nahestehende Personen. Eine Möglichkeit dafür ist die Schenkung. Doch was bedeutet es rechtlich, eine Liegenschaft zu verschenken? Welche Kosten entstehen dabei, und worauf sollte man unbedingt achten?
Hier finden Sie Antworten
auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
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