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für Immobilien und Unternehmen
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Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
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Begründung von Stockwerkeigentum im Kanton Luzern
Das Stockwerkeigentum ist eine der beliebtesten Formen für Wohneigentum in der Schweiz. Es erlaubt, dass mehrere Parteien innerhalb eines Gebäudes rechtlich selbständige Einheiten zu Eigentum haben, die im Grundbuch als eigenständige Grundstücke eingetragen sind. Wann diese «Aufteilung» des Grundstücks in mehrere Stockwerkeigentumseinheiten Sinn macht, an welchen Grundstücken sie möglich ist, wie sie abläuft, welche Rolle der Notar im Kanton Luzern dabei einnimmt und welche typischen Stolperfallen zu beachten sind, wird im vorliegenden Blogeintrag beleuchtet.

Grundbuchgebühren: Wie setzen die sich zusammen?
In der Schweiz müssen Immobilienverkäufe öffentlich beurkundet werden – so schreibt es das Beurkundungsgesetz des Kantons Luzern vor. Der Notar erstellt die öffentliche Urkunde und sorgt dafür, dass der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Das Grundbuch ist ein zentrales Register: Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte oder Lasten darauf liegen. Damit wird Rechtssicherheit im Immobilienbereich gewährleistet. Für die Eintragung im Grundbuch werden Grundbuchgebühren erhoben. Sie dienen als Entschädigung für die Arbeit des Grundbuchamtes und als Einnahmequelle für den Staat. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft gehören diese Gebühren zu den fixen Erwerbsnebenkosten und sollten daher unbedingt von Anfang an eingeplant werden.

Stockwerkeigentum – Wohnen zu Miteigentum mit Sonderrechten
Das Stockwerkeigentum ist in der Schweiz eine der verbreitetsten Formen des Wohnungseigentums. Mit dem Stockwerkeigentum ist Wohneigentum möglich, ohne dass dabei ein ganzes Haus erworben werden muss. Juristisch gesehen ist das Stockwerkeigentum eine qualifizierte Form des Miteigentums, was diverse Fragen aufwirft: Was gehört mir allein? Welche Teile sind gemeinschaftlich? Wer hat was zu entscheiden? Wie wird das Stockwerkeigentum überhaupt begründet? Und wie wird eine Stockwerkeigentumseinheit gekauft und verkauft?
Hier finden Sie Antworten
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