Ihr Notariat
für Immobilien und Unternehmen
Effizient, maximal digital und mit Erfahrung aus über 1000 Beurkundungen im Kanton Luzern.
Wie arbeiten wir?
Service
Unsere Kund:innen wissen jederzeit, was als Nächstes passiert. Wir halten sie informiert, planen und koordinieren proaktiv. Mit schnellen Rückmeldungen, klaren Terminen und transparenter Kommunikation schaffen wir Vertrauen und Ruhe.
Sicherheit
Wir stehen für Klarheit, Transparenz und Seriosität. Verständliche Sprache, faire Abrechnungen und keine versteckten Kosten. Sachlich und professionell - ein Notariat, das Vertrauen schafft.
Effizienz
Wir halten Prozesse pragmatisch. Wo es Mehrwert bringt und rechtlich passt, setzen wir digitale Lösungen ein. Wir überprüfen und verbessern unsere Abläufe laufend – für klare Zuständigkeiten und verlässliche Termine.
Hier unterstützen wir Sie
Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
Sie wollen gerne einen Beurkundungstermin vereinbaren?
Blog

Der WEF-Vorbezug im Kanton Luzern – Das Instrument der Wohneigentumsförderung
Die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) soll den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern. Sie ist Ausdruck eines sozialpolitischen Anliegens: Personen, die über Jahre Beiträge in ihre Pensionskasse einbezahlt haben, sollen diese Gelder auch nutzen können, um sich ein Eigenheim zu leisten – und nicht erst im Alter von deren Erträgen profitieren.
Stockwerkeigentum einfach erklärt | Rechte, Pflichten & Tipps für Käufer in Luzern
Viele Käufer wissen nicht genau, was Stockwerkeigentum bedeutet – und worauf man achten muss. In diesem Video erklärt Notar & Steuerexperte Alain Friedrich einfach und praxisnah, was beim Kauf einer Eigentumswohnung im Kanton Luzern wichtig ist.

Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen im Grundstückkauf
Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz spielt das unwiderrufliche Zahlungsversprechen eine zentrale Rolle. Es sorgt dafür, dass die Zahlung des Kaufpreises gesichert ist, ohne dass der Käufer schon im Voraus leisten muss. Trotz seiner häufigen Anwendung ist das Zahlungsversprechen rechtlich nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Umso wichtiger ist es, die Funktion, die rechtliche Bedeutung und die praktischen Konsequenzen dieses Instruments zu verstehen
Hier finden Sie Antworten
auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
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