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für Immobilien und Unternehmen
Effizient, maximal digital und mit Erfahrung aus über 1000 Beurkundungen im Kanton Luzern.
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Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
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Weshalb empfiehlt sich die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer?
Die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer ist ein wichtiger Schutzmechanismus – insbesondere für die Käuferschaft. Sie verhindert, dass nach dem Kauf überraschend ein gesetzliches Pfandrecht auf dem neuen Eigentum lastet. Für Verkäufer wiederum ist die Sicherstellung ein Zeichen von Seriosität und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern – besonders bei Transaktionen mit grösserem Volumen oder in der Vermarktung durch juristische Personen.

Anteilsmässige Abrechnung und Erneuerungsfonds beim Immobilienkauf: Was bedeutet das konkret?
Beim Kauf einer Immobilie – insbesondere im Stockwerkeigentum – ist es wichtig, die finanziellen Rahmenbedingungen genau zu verstehen. Die anteilsmässige Abrechnung stellt sicher, dass Betriebskosten und Erträge fair zwischen den Vertragsparteien verteilt werden. Sie wird von der Verkäuferschaft erstellt, ist aber von der Käuferschaft zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Der Erneuerungsfonds wiederum ist ein langfristiges Investitionsinstrument der Gemeinschaft. Der darin enthaltene Anteil ist mit dem Eigentum verknüpft und geht automatisch auf die neue Eigentümerschaft über – ohne separate Bezahlung, aber mit Berücksichtigung im Kaufpreis. Wer diese Mechanismen kennt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen – und kann besser beurteilen, ob der Kaufpreis wirklich fair ist.

Was passiert mit bestehenden Mietverhältnissen beim Grundstücksverkauf
Beim Verkauf einer vermieteten Liegenschaft gehen die bestehenden Mietverhältnisse automatisch auf die neue Eigentümerschaft über. Diese kann zwar unter bestimmten Bedingungen (Eigenbedarf) kündigen – doch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wer sich als Mieter zusätzlich absichern möchte, kann eine Vormerkung im Grundbuch verlangen. Für Käuferinnen und Käufer ist es wichtig, sich vor dem Kauf über bestehende Mietverhältnisse, deren Konditionen und potenzielle Kündigungsmöglichkeiten zu informieren. Denn: Mit dem Eigentum kommt auch die Verantwortung – gegenüber den Mieterinnen und Mietern.
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