Ihr Notariat
für Immobilien und Unternehmen
Effizient, maximal digital und mit Erfahrung aus über 1000 Beurkundungen im Kanton Luzern.
Wie arbeiten wir?
Schnelle Reaktionszeit
Steuerexpertise
Klare & verständliche Sprache
Hier unterstützen wir Sie
Beurkundungen im Bereich Immobilien im Kanton Luzern
- Kauf und Verkauf von Grundstücken
- Begründung von Nutzniessungsrechten oder Wohnrechten
- Begründung von Pfandrechten (z.B. Begründung und Mutationen von Pfandrechten)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Errichtung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegrechte, Wohnrechte, Näherbaurechte)
- Schenkungsverträge über Immobilien
- Errichtung von Baurechten
- Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen (z.B. Fusionen, Spaltungen)
- Parzellierung und Teilung von Grundstücken
- Aufhebung von Miteigentum oder Gesamteigentum an Liegenschaften
- Vor-und Rückkaufsrechte sowie Kaufrechte an Grundstücken
- Steuerberatung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften
- Weitere Beurkundungen bei Grundstückgeschäften im Kanton Luzern
Beurkundungen für Unternehmen schweizweit
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Finanzierungsrunden mit nachfolgender Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt)
- Kapitalherabsetzungen
- Einführung eines Kapitalbands
- Statutenrevisionen und Sitzverlegungen
- Nachliberierungen von Aktien
- Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, Umwandlung)
- Errichtung von Holdinggesellschaften
- Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Weitere öffentliche Beurkundungen für Unternehmen
Sie wollen gerne einen Beurkundungstermin vereinbaren?
Blog

Besonderheiten beim Verkauf eines Baurechtsgrundstücks
Beim Verkauf eines Baurechtsgrundstücks sind besondere Punkte zu beachten. Das Baurecht ist ein befristetes, selbständiges und dingliches Recht, das die Nutzung fremden Bodens für eigene Bauten erlaubt. Wichtig sind die Restlaufzeit, der Inhalt des Baurechtsvertrags und der Baurechtszins. Nach Ablauf fällt das Baurecht mitsamt Bauten an den Eigentümer des Stammgrundstücks zurück. Käufer sollten alle Vertragsdetails sorgfältig prüfen, um die langfristigen Folgen richtig einschätzen zu können.

Löschung der Veräusserungsbeschränkung beim Verkauf von Wohneigentum
Die Veräusserungsbeschränkung nach Art. 30e BVG ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Altersvorsorge. Ihre Löschung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erfordert je nach Ausgangslage unterschiedliche Nachweise. Wer eine Immobilie mit einer solchen Beschränkung verkaufen oder belasten möchte, sollte sich rechtzeitig mit der Pensionskasse in Verbindung setzen und die nötigen Dokumente beschaffen. So kann ein reibungsloser Ablauf beim Grundbuchamt gewährleistet werden.

Der Papier-Inhaberschuldbrief - Ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung
Beim Kauf und der Finanzierung einer Immobilie spielt der Papier-Inhaberschuldbrief eine bedeutende Rolle. Doch was genau ist ein Papier-Inhaberschuldbrief, und worauf sollte man achten? In diesem Blog erklären wir die wichtigsten Punkte und geben wertvolle Hinweise zur sicheren Handhabung.
Hier finden Sie Antworten
auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Notariatsdienstleistungen
Haben Sie andere Fragen?
Kontaktieren Sie uns und wir beantworten Ihre Fragen gerne.