Wie setzt sich die Kaufpreiszahlung üblicherweise zusammen?

Wie setzt sich die Kaufpreiszahlung üblicherweise zusammen?

Wie setzt sich die Kaufpreiszahlung üblicherweise zusammen?

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es verschiedene finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Neben der Reservationszahlung spielen auch die Grundstückgewinnsteuer, Hypotheken sowie die Rückzahlung eines allfälligen WEF-Vorbezugs eine Rolle. Diese Faktoren beeinflussen die endgültige Kaufpreisabrechnung und sollten frühzeitig geklärt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Verkaufs zu gewährleisten.

Reservationszahlung

Üblicherweise verlangen Makler bei der Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung eine Anzahlung, welche sodann an den Kaufpreis angerechnet wird. Eine Verzinsung der Reserva-tionszahlung wird dabei meistens vertraglich im Maklervertrag ausgeschlossen sein.

Sicherstellung eines mutmasslich anfallenden Grundstückgewinnsteuer

Wird ein Grundstück aus dem Privatvermögen einer Privatperson veräussert und erzielt der Verkäufer dabei einen Gewinn, so ist im Kanton Luzern grundsätzlich die kantonale Grundstückgewinnsteuer geschuldet. Die Grundstückgewinnsteuer wird von der Gemeinde, in welches sich das Grundstück befindet, veranlagt.

Akontozahlung einer mutmasslich anfallenden Gewinnsteuer

Veräussert im Kanton Luzern eine juristische Person, z.B. eine Immobilienaktiengesellschaft, ein Grundstück, so muss sie aufgrund des erzielten Grundstückgewinnes eine Gewinnsteuer bezahlen.

Hypotheken

Lastet auf dem Grundstück eine Hypothek, so wird diese beim Verkauf entweder gegenüber der Gläubigerbank abbezahlt oder die Hypothekarschuld wird vom Käufer übernommen. Diese Entscheidung treffen die Parteien jeweils unter Mitwirkung der finanzierenden Bank.

Rückzahlung eines WEF-Vorbezugs

Hat der aktuelle Eigentümer zwecks Kaufs der Liegenschaft einen Vorbezug aus seiner Pensionskasse getätigt, wurde im Grundbuch auf dem betreffenden Grundstück eine Veräusserungsbeschränkung gemäss Art. 30e BVG eingetragen. Bevor der Eigentümer dieses Grundstück an einen neuen Eigentümer verkaufen kann, muss eine Rückzahlung des getätigten WEF-Vorbezugs geleistet werden, wonach die Pensionskasse eine Löschungsbewilligung ausstellt und die Verfügungsbeschränkung im Grundbuch gelöscht werden kann. Dieser Rückzahlungsbetrag kann ebenfalls Teil der Kaufpreiszahlung bilden.

Kaufpreisrestanz

Der nach Abzug der obengenannten Kaufpreispositionen verbleibende Teil bildet die Kaufpreisrestanz. Diese wird üblicherweise auf das persönliche Bankkonto der Verkäuferschaft überwiesen.

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